Neuer Bußgeldkatalog

Drastisch verschärfter Bußgeldkatalog - jetzt viel früher Fahrverbote!

Mit Wirkung ab dem 28.04.2020 wurden Sanktionen bei Geschwindigkeitsverstößen drastisch verschärft. Jahrzehntelang lagen die Grenzen für Fahrverbote innerorts bei einer Überschreitung ab 31 km/h und außerorts bei 41 km/h. Im Wiederholungsfall konnte es auch schon bei 26 km/h zuviel zu einem Fahrverbot kommen. Eine Punkteeintragung gab es inner- und außerorts jeweils schon ab 21 km/h zuviel.

Nun wurde die Grenze, ab der ein Fahrverbot verhangen wird, für den innerörtlichen Bereich auf 21 km/h Überschreitung gesenkt. Außerorts droht schon dem Ersttäter bei 26 km/h zuviel ein Fahrverbot.

Für Autofahrer hat das weitreichende Folgen. Wie schnell übersieht man im ausufernden deutschen Schilderwald innerorts mal ein 30 km/h - Schild, bspw. auch bei einer Zonenbeschilderung. Ist man dann mit 51 km/h unterwegs, kassiert man ein Fahrverbot. Damit würden in vielen Fällen Fahrverbote bei einem reinen Augenblicksversagen verhangen werden, obwohl die Rechtsprechung in solchen Fällen regelmäßig von Fahrverboten bisher abgesehen hat. Da sich die Rechtsprechung zum Augenblicksversagen durch die StVO-Novelle nicht geändert hat, dürften häufiger solche Fahrverbote erfolgreich angreifbar sein. Denn § 25 Abs. 1 StVG wurde nicht geändert, wonach ein Fahrverbot nur bei einer groben und beharrlichen Verletzung der Pflichten eines Kraftfahrzeugführers verhangen werden darf. Es stellt sich die Frage, ob man bei einer geringfügigen Überschreitung der jetzt geltenden Grenzen noch von grober oder beharrlicher Pflichtverletzung sprechen kann.

Für den bereits durch seine desaströsen Entscheidungen in der Maut-Affäre fragwürdigen Verkehrsminister stellt die jetzige StVO-Novelle einen weiteren Höhepunkt gesetzgeberischer Inkompetenz dar. Die Novelle schießt am eigentlichen Ziel vorbei. Wirkliche Raser werden nicht nennenswert schärfer sanktioniert. Stattdessen laufen selbst umsichtige Fahrzeugführer immer mehr Gefahr, wegen überschaubaren und leicht fahrlässigen Verstößen ungerechtfertigte Fahrverbote zu kassieren, was im Einzelfall für den Betroffenen weitreichende Folgen haben kann. Dazu passt ins Bild, dass der Nahverkehr durch den gleichen Verkehrsminister nicht sinnvoll weiter ausgebaut wurde. Im Gegenteil, gerade im Regionalverkehr wurden immer mehr Verbingungen eingestellt, weshalb Fahrverbote für Bewohner außerhalb großer Städte auch schon unabhängig von einer beruflichen Relevanz ein großes Problem darstellen.

Der Presse ist nun zu entnehmen, dass die Heftigkeit der Kritik an den neuen Regeln den Verkehrsminister wohl nun (hoffentlich) zurückrudern lässt. Da fragt man sich, was dieser Mann eigentlich so beruflich macht.

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