relative Fahruntüchtigkeit

Bei einer Blutalkoholkonzentration von ca. 0,3 bis 1,09 Promille kann nicht allein wegen der Alkoholisierung von Fahruntüchtigkeit ausgegangen werden. Für das Vorliegen von Fahruntüchtigkeit (so genannte relative Fahruntüchtigkeit) müssen noch Ausfallerscheinungen hinzukommen.

So genannte Ausfallerscheinungen liegen vor, wenn man bspw. in Schlängellinien fährt oder ungewöhnliche Aufmerksamkeitsdefizite aufweist.

Das bedeutet, bereits bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille besteht die Gefahr des Führerscheinverlustes. Dazu muss es nur zu einem Unfall kommen, dessen Hergang den Schluss einer alkoholbedingten Ausfallerscheinung nahe legt.

Häufig wird darum gestritten, ob es sich um eine alkoholbedingte Ausfallerscheinung oder auch nur eine bloße Unaufmerksamkeit, die auch ohne Alkohol passiert wäre, handelt.

 

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