Fehlender Versicherungsschutz bei E-Scooter

Verstoß gegen Pflichtversicherungsgesetz bei E-Scooter

Für Halter von E-Scootern kann ein fehlender Versicherungsschutz einen ungeahnten strafrechtlichen Fallstrick darstellen. Derartige Elektrokleinstfahrzeuge müssen bekanntlich über eine Haftpflichtversicherung verfügen. Wenn man sich ein solches Fahrzeug zulegt, weiß man das in der Regel und schließt eine entsprechende Haftpflichtversicherung ab. Dann kann es aber passieren, dass man schnell aus den Augen verliert, dass diese Versicherung immer Ende Februar des Folgejahres endet. Als Halter eines solchen E-Scooters ist man - sofern man das Fahrzeug über Ende Februar hinaus weiternutzen will - verpflichtet, jedes Jahr den Versicherungsvertrag zu erneuern. Anders als bei Autos und Motorrädern verlängert sich die Haftpflichtversicherung nicht automatisch und ohne eigenes Zutun. Man muss vielmehr selbst aktiv werden, um über Ende Februar hinaus weiter versichert zu sein. So kommt es dazu, dass die Polizei gerade Anfang März verstärkt bei E-Scootern hinschaut und entsprechende Verstöße ermittelt. Dies zieht dann für den jeweiligen Halter ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz nach sich.

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