Fahrverbot

Da ein Fahrverbot für viele Betroffene erhebliche Konsequenzen nach sich zieht, sind die Möglichkeiten zur Vermeidung eines Fahrverbotes regelmäßig Gegenstand anwaltlicher Beratung und Vertretung.

Über die Jahre hat sich eine breite Rechtsprechung dazu entwickelt, wann in bestimmten Konstellationen von einem Fahrverbot abgesehen wird. In der Regel geschieht dies erst im amtsgerichtlichen Bußgeldverfahren nach erfolgtem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Allerdings kann in Einzelfällen auch schon bei einer Vertretung gegenüber der Bußgeldbehörde ein für den Betroffenen erträgliches Ergebnis ohne Fahrverbot erzielt werden, sofern schon frühzeitig die richtigen Argumente vorgetragen werden und die betreffende Bußgeldbehörde hierfür zugänglich ist, was allerdings erfahrungsgemäß recht selten der Fall ist.

Die teilweise noch verbreitete Ansicht, man könne einem Fahrverbot einfach nur durch Erhöhung der Geldbuße entgehen, ist falsch. Für einen Entfall des Fahrverbotes sind weitere Kriterien maßgeblich, die vorzutragen und ggf. glaubhaft zu machen sind.

Nachfolgend sind einige Fallgruppen aufgeführt, die sich in der Rechtsprechung entwickelt haben. Zu beachten ist aber, dass die Rechtsprechung hier regional sehr unterschiedlich ist.

Augenblicksversagen

besondere Härte

sonstige Einzelfälle

 

 

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