Corona - Rechtslage bei Bußgeld u. a.

Corona-Pandemie, Bußgeld, Rechtslage, Rechtsschutz

In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es inzwischen eine schier unübersichtliche Anzahl von Vorschriften und Gesetzen mit Beschränkungen und Sonderregelungen. Manches ist an einem Ort unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und andernorts wieder verboten.
In bisher noch nie dagewesener Form wurden Grundrechte eingeschränkt und berufliche Tätigkeiten in einer Vielzahl von Berufszweigen schlichtweg verboten. Zudem wurde inzwischen eine Reihe von Bußgeldtatbeständen bei Verstößen geschaffen. Es bleibt nicht aus, dass dies im Einzelfall auch einmal über das Ziel hinausschießt, unangemessen, mitunter falsch sein kann und damit einer rechtlichen Überprüfung bedarf. Der Wille des Gesetzgebers hinsichtlich der Eindämmung der Pandemie ist zweifellos verständlich. Jedoch müssen die oftmals in Eile und auf "den letzten Drücker" erlassenen Verordnungen Recht und Gesetz entsprechen und die durch die Verfassung verbürgten Grundrechte in rechtlich einwandfreier Form berücksichtigen. Nicht selten ist schon das Zustandekommen mancher Verordnungen mit Hinblick auf das hierfür eigentlich vorgesehene Verfahren zumindest fragwürdig. Darüber hinaus ist auch immer der verfassungsrechtlich vorgeschriebene Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten. In diesem Zusammenhang ist zunächst auf die Geeignetheit von Maßnahmen abzustellen und im weiteren Verlauf auf die Erforderlichkeit. Im Ergebnis dürfen Maßnahmen vor diesem Hintergrund nicht außer Verhältnis stehen. Handelt es sich um Maßnahmen, bei denen schon die Geeignetheit fragwürdig ist, dürfte schwerlich eine Verhältnismäßigkeit vorliegen. In solchen Fällen ist dann zweifelhaft, ob eine Sanktion in Form eines Bußgeldes Bestand haben kann.

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