absolute Fahruntüchtigkeit

Absolute Fahruntüchtigkeit liegt nach der Rechtsprechung unwiderlegbar ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille aufwärts vor.

Da nützt es auch nichts mehr, wenn man tadellos gefahren ist.

Der Führerschein ist erst mal weg.

Da es eine absolute Fahruntüchtigkeit gibt, gibt es auch eine relative Fahruntüchtigkeit.

Bei Radfahrern ist eine absolute Fahruntüchtigkeit ab 1,6 Promille gegeben. Das heißt, wenn ein Radfahrer mit einer solchen oder höheren Alkoholisierung erwischt wird, dann stellt dies auch eine Trunkenheitsfahrt dar.

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