„Messung“ mit einfacher Videokamera

Nachweis eines Rotlichtverstoßes mittels Camcorder

Inzwischen kommt es häufiger vor, dass sich Polizeibeamte mit einer einfachen handelsüblichen Videokamera ausgerüstet versteckt an einer Ampelkreuzung positionieren, um Rotlichtverstöße zu dokumentieren. Sofern ein Sünder ertappt wird, erfolgt per Funk die Meldung an einen ein Stück weiter stehenden Anhalteposten, welcher das Fahrzeug dann aus dem Verkehr zieht, um den Vorwurf zu eröffnen und die Personalien aufzunehmen. Sofern es nur um die Verfolgung einfacher Rotlichtverstöße geht, begegnet diese Art von Ermittlung nicht von vornherein durchgreifenden Bedenken. Allerdings dürfte die verdachtsunabhängige Aufzeichnung des Straßenverkehrs mit Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes bedenklich sein, was in jedem Fall vor dem Amtsgericht eingewandt werden sollte (Beweisverwertungsverbot).

Es werden inzwischen mit diesem „Messverfahren“ aber auch qualifizierte Rotlichtverstöße (Fahrverbot) angezeigt und verfolgt. Problematisch ist hier insbesondere, dass die Feststellung der Rotlichtzeit nicht vor Ort durch den Zeugen und Kamerabediener erfolgt. Dies geschieht vielmehr erst später durch Auswertung der Videoaufnahme. Da die verwendeten Kameras weder geeicht noch sonst hinsichtlich Zeitmessung für solche Verwendungen vorgesehen sind, sollten derartige Vorwürfe nicht hingenommen werden.

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