Provida 2000

Messverfahren Provida 2000 (Videowagen)

Beim Provida 2000 handelt es sich um eine Geschwindigkeitsüberwachunganlage bzw. Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren. In ein ziviles Polizeifahrzeug wird dieses System eingebaut. Das System wird in der Regel auf Autobahnen und Fernstraßen angewendet. Wenn die Polizeibeamten in ihrem Provida-Fahrzeug ein augenscheinlich zu schnelles Fahrzeug wahrnehmen, wird die Verfolgung aufgenommen. Dabei ist es wichtig, dass ein gleichbleibender Abstand zwischen dem nachfahrenden Provida-Fahrzeug und dem davor fahrenden vermeintlich zu schnellen Verkehrsteilnehmer eingehalten wird. Im Fahrzeug wird dann eine Messung gestartet und auf Video dokumentiert. Dabei misst die Anlage die Geschwindigkeit des Provida-Fahrzeuges mit geeichtem Tachometer. Sofern ein gleichbleibender Abstand während der Messstrecke (meist ca. 500 Meter) eingehalten wurde, kann von der Geschwindigkeit des Provida-Fahrzeuges auf die Geschwindigkeit des Betroffenen-Fahrzeuges geschlossen werden. Das bei der Messung gefertigte Beweisvideo ist im Rahmen der Verteidigung einzusehen und einer genauen Prüfung zu unterziehen. Dabei ist wichtig, ob sich der Abstand zwischen Provida-Fahrzeug und dem Fahrzeug des Betroffenen verringert hat. Dann wäre nämlich das Provida-Fahrzeug schneller unterwegs gewesen, was zu einer Korrektur des Messergebnisses führen muss. Auch ist die gefahrene Wegstrecke zu untersuchen. Möglichweise ist der Betroffene durch Spurwechsel o. ä. eine längere Strecke gefahren. Auch dies würde zu einer Korrektur des Messergebnisses führen. Gegebenenfalls ist bei entsprechenden Anhaltspunkten ein Gutachten einzuholen. Dieses Messverfahren erscheint unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit sehr fragwürdig. Man muss sich vor Augen halten, dass man einem zu schnell Fahrenden, welcher durch sein verkehrswidriges Verhalten eine Gefährdung anderer darstellt, mit einem weiteren zu schnell fahrenden Fahrzeug folgt, um dessen Verstoß zu dokumentieren und zu ahnden. Das Gefährdungspotential wird damit seitens der eigentlich für die Verkehrssicherheit zuständigen Behörden gerade eben verdoppelt, denn auch das zivile Polizeifahrzeug ohne Sondersignal stellt eine zusätzliche Gefährdung dar. Eine rechtsstaatliche Rechtfertigung gibt es dafür nicht, da man Geschwindigkeitsverstöße auch auf andere Weise verfolgen kann.

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