Verkehrsordnungswidrigkeit Bußgeldverfahren

Mängel bei Traffipax Traffiphot III

In letzter Zeit sind die Rotlichtüberwachungsanlagen Traffipax Traffiphot III der Firma Jenoptik in die Kritik geraten. Ein von der PTB (Physikalisch-Technische Bundesanstalt) vorgeschriebener Mindestabstand zwischen den Induktionsschleifen wurde beim Einrichten der Messstellen nicht beachtet. Die Stadt Leipzig als Betreiber der Anlagen behauptet, dass die Anlagen korrekt aufgebauth seien. Dies wird aber immer mehr bezweifelt, da Messungen der Abstände der Induktionsschleifen, welche man durch entsprechende Fugen auf der Fahrbahn leicht erkennen kann, ergeben haben sollen, dass der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,20 Meter teilweise deutlich unterschritten wurde. Seitens der Stadt wird behauptet, dass die Anlagen dennoch einwandfrei funktionieren würden, weil diese in Reihenschaltung verbaut seien und mithin eine Beeinflussung auszuschließen sei. Insoweit wird offenbar auf eine Stellungnahme der DEKRA zurückgegriffen, in welcher dies untersucht wurde. Man will aus dem Text der Aufbauanleitung herausgelesen haben, dass der von der PTB geforderte Mindestabstand nur bei Anlagen in Parallelschaltung gefordert sein könne. Die Schilderung der DEKRA, nach welcher sich die Induktionsschleifen bei einer Reihenschaltung nicht gegenseitig beeinflussen würden, erscheint zwar elektrotechnisch (der Autor ist gelernter Elektriker) nachvollziehbar. Aber in der Konsequenz bedeutet dies dann auch, dass bei einem Auslösen des Blitzers die Anlage nicht erkennt, welche Induktionsschleife ausgelöst hat. Dafür sei dann das Beweisfoto heranzuziehen. Aus Sicht des Autors dürften sich hier neue Ansatzpunkte für eine Verteidigung ergeben, je nachdem was in der jeweils neben dem vermeintlich den Blitz auslösenden Fahrzeug liegenden Fahrspur befindlich ist. Im Übrigen stellt sich auch die Frage, wie es sich verhält, wenn neben den Induktionsschleifen andere spannungsführende Leitungen in einem Abstand von unter 1,20 Meter verlaufen, bspw. Stromkabel. Insoweit wurde ja auch kein Abstand von 1,20 Meter gewährleistet und jene Leitungen sind nicht in Reihe mit den Induktionsschleifen geschaltet. 

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