Neuer Bußgeldkatalog - nun doch nicht...

Das Desaster um den neuen Bußgeldkatalog nimmt kein Ende. Nachdem schon der materielle Inhalt des neuen Bußgeldkataloges für heftige Kritik gesorgt hatte, kamen schließlich noch formelle Mängel hinzu. Diese führten nun dazu, dass man sich bundesweit darauf geeinigt hat, die verschärften Sanktionen aus dem neuen Bußgeldkatalog nicht anzuwenden. Damit trat gewissermaßen wieder der alte Bußgeldkatalog in Kraft. Die rechtlichen Unzulänglichkeiten dieses unsäglichen Prozederes sollen hier nicht näher beleuchtet werden. Wichtig ist nur zu wissen, dass sich die Grenzen für das Anordnen von Fahrverboten nicht verschärft haben. Und auch die deutlich höheren Tarife kommen erst einmal nicht zum Tragen.

Damit hat sich natürlich die berechtigte Frage gestellt, was passiert eigentlich in den Fällen, wo Betroffene schon nach dem neuen und inzwischen wieder eingestampften Bußgeldkatalog gezahlt haben. Hierzu hat der MDR in einem Interview Fachanwalt Jan Vorwerg befragt - siehe hier: https://www.mdr.de/nachrichten/podcast/interview/audio-wenig-hoffnung-bei-bussgeldbescheid-vorwerg-100.html

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