Bußgeldbescheid - Kostenlos überprüfen...

Kostenlose anwaltliche Beratung und Überprüfung eines Bußgeldbescheides - Ist das seriös?

Im Internet gibt es inzwischen zahlreiche Portale, die eine kostenlose Überprüfung von Bußgeldbescheiden anbieten. Oft wird auch noch darauf hingewiesen, dass die Hälfte aller Bußgeldbescheide fehlerhaft sei. Derartige Angebote sind mit Vorsicht zu genießen. Aus Sicht des Autors dürfte es sich in der Regel um Mandantenfang handeln. Kein Mensch arbeitet für umsonst. Und sehr billige oder gar kostenlose Dienstleistungen dürften auch kaum mit besonders großer Qualität aufwarten. Um solche kostenlosen Leistungen plausibel zu machen, wird erklärend zumeinst darauf hingewiesen, dass die angeblich erfolgreichen Verfahren mit Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse die weniger erfolgreichen Verfahren refinanzieren würden. Das kann aus hiesiger Sicht mit über 20jähriger Erfahrung nur als vollkommener Unsinn bezeichnet werden. Dazu muss man wissen, dass es gerade in Bußgeldverfahren bei einer Verfahrenseinstellung in der Regel keinen Kostenerstattungsanspruch gibt. Einen vom Gesetz vorgeschriebenen Kostenerstattungsanspruch gibt es nur bei einem Freispruch vor Gericht. Und hier sollte man wissen, dass in Strafsachen und Bußgeldsachen nur ca. 2 % der Verfahren mit einem Freispruch enden. Das heißt natürlich nicht, dass die restlichen 98 % verurteilt werden, da es eben auch Verfahrenseinstellungen gibt. Ebenso ist es zweifellos in vielen Fällen auch ein Erfolg, wenn ein Fahrverbot oder eine Punkteeintragung vermieden werden konnte. Nur sind diese Fälle allesamt dann eben keine Freisprüche und es gibt damit keinen Kostenerstattungsanspruch gegen die Staatskasse. Das heißt, wenn der Anwalt nicht für eine völlig fremde Person für umsonst arbeitet (Und wer macht das schon?), dann muss natürlich der Mandant die anwaltliche Dienstleistung bezahlen oder man verfügt halt über eine Rechtsschutzversicherung.
Nichtsdestotrotz kann von einem versierten Fachanwalt eine Ersteinschätzung abgegeben werden, aber dieser sind natürlich Grenzen gesetzt durch das, was im Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen steht. Soll ein Vorwurf wirklich genau geprüft werden, muss Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte genommen werden. Ohne Kenntnis der entsprechenden Unterlagen aus der Behördenakte ist in vielen Fällen noch nicht einmal bekannt, mit welchem Messverfahren gemessen wurde, erst recht nicht kann geprüft werden, ob das Messgerät geeicht war und richtig bedient wurde. Auch eine Überprüfung des Messprotokolls setzt Akteneinsicht voraus, ebenso die Überprüfung des Messfotos nebst sämtlicher eingeblendeter Daten. Demzufolge ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung empfehlenswert, die als reine Verkehrsrechtsschutzversicherung maximal 100,00 € pro Jahr kostet. Mit einer solchen Verkehrsrechtsschutzversicherung kann man sich dann ohne Kostenrisiko vernünftig verteidigen lassen. 

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