Aktuelles 1/2012

„Blitzerfalle" in Leipzig, Travniker Straße (B 6)

Seit 2011 gibt es in Leipzig auf der neu ausgebauten B 6 (Travniker Straße) einen Blitzer, welcher die Kassen der Kommune kräftig klingeln lässt.

Die betreffende Geschwindigkeitsüberwachungsanlage dient nach Auffassung des Autors jedoch nicht der Verkehrssicherheit oder dem Lärmschutz, sondern allein der Erzielung von Einnahmen.

Im dortigen Bereich der B 6 handelt sich um eine vierspurig ausgebaute Straße. Es gibt keine Kreuzungen und links wie rechts befinden sich hohe Lärmschutzwände. Die Nutzung durch Radfahrer und Fußgänger wurde durch aufgestellte Schilder ausdrücklich untersagt. Die wie eine Stadtautobahn ausgebaute Strecke macht auf jeden Fahrzeugführer den Eindruck, dass dort Geschwindigkeiten von 80 oder 100 km/h zulässig sein müssten. Das hier eingefügte Video dokumentiert eine Fahrt des Autors mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h (Tempomat eingestellt). Allein während dieser kurzen Fahrt in den Vormittagsstunden wurde der Autor von zahlreichen Fahrzeugen, darunter auch Mopeds, überholt.

Angeblich soll eine Wohnungsbaugesellschaft darauf gedrängt haben, dass nur 50 km/h wegen des Lärmschutzes gelten sollen. Allerdings lässt sich über Google-Maps gut nachvollziehen, dass sich in weiten Teilen oberhalb der auch noch tiefer gelegten Strecke nur Bahngleise befinden. Nicht zuletzt führt die Strecke unter zahlreichen Bahnbrücken entlang. Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht zumindest in diesen Bereichen eine höhere Geschwindigkeit gilt.

An keiner einzigen Stelle der gesamten Strecke wird dem sich geradezu aufdrängenden Eindruck einer höheren zulässigen Geschwindigkeit auch nur irgendwie entgegen gewirkt, obwohl dies durch einfachste Maßnahmen möglich wäre. Man könnte beispielsweise deutlich sichtbar auf die nur erlaubte Höchstgeschwindigkeit hinweisen. Offenbar hat aber seitens der Kommune niemand richtiges Interesse daran, dass dort wirklich 50 km/h gefahren wird.

Es entsteht vielmehr der Eindruck, dass man unter fiskalischen Gesichtspunkten diesen bei Autofahrern durch die Ausgestaltung der Strecke erweckten Eindruck bewusst ausnutzt und abkassiert.

Von bislang allen durch den Autor vertretenen Mandanten wurde unisono geschildert, dass die Betroffenen aufgrund der Ausgestaltung der Strecke als „Quasi-Autobahn" von einer höheren zulässigen Geschwindigkeit ausgegangen und deshalb zu schnell gefahren sind.

Der aufgestellte Blitzer führt ohnehin nicht zu einer effektiven Reduzierung einer Lärmbelastung.

Ortskundige Fahrer fahren bis zum Blitzer regelmäßig schneller, bremsen kurz vor dem Blitzer ab und geben danach wieder Gas. Ortsunkundige Fahrer, die durch den Ausbau der Strecke getäuscht werden, fahren regelmäßig durchweg schneller und werden dann kräftig abkassiert.

Man wirkt nicht auf die Einsichtsfähigkeit der Autofahrer ein, indem Diejenigen abkassiert werden, welche schlichtweg aufgrund der örtlichen Ausgestaltung der Strecke von einer höheren erlaubten Höchstgeschwindigkeit ausgehen und aufgrund dieser Fehlvorstellung zu schnell fahren.

Diesem dann gerade nicht bewusst oder grob pflichtwidrigen Fehlverhalten könnte man viel einfacher begegnen, indem ein oder mehrere deutliche Hinweisschilder auf die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hinweisen. In dem gesamten wie eine Autobahn ausgebauten Bereich findet sich jedoch kein einziges Hinweisschild, sondern nur der Blitzer.

Das bestärkt den nachhaltigen Verdacht, dass es gar nicht um die Einhaltung der 50 km/h oder einem damit verbundenen Lärmschutz geht, sondern allein um Einnahmenerzielung.

Dazu passt sehr deutlich ins Bild, dass im Gegensatz zum „Willkommens-Blitzer" an der ausgebauten Strecke an der Abfahrt Leipzig-Mitte (Maximilianallee) beim hiesigen Blitzer auch kein vorheriger Hinweis auf die bevorstehende Radarkontrolle existiert. Gerade um Fälle des so genannten Augenblicksversagens zu vermeiden, wurden bei der Messanlage in der Maximilianallee entsprechende Hinweise aufgestellt.

Diese Umstände lassen nur den Schluss zu, dass bei der hiesigen Geschwindigkeitsmessung sachfremde Erwägungen herangezogen wurden, die im Ergebnis dazu führen, dass nicht ignorante Raser sondern vor allem Fahrzeugführer zur Kasse gebeten werden, die sich durch den Ausbau der Strecke getäuscht haben und meinten außerorts oder zumindest auf einer Stadtautobahn zu sein.

In Anbetracht des hiesigen Kontrollortes wirkt es geradezu grotesk, wenn man sich hierzu die Sächsische Verwaltungsvorschrift zur Überwachung des Straßenverkehrs vergegenwärtigt.

Dort heißt es u. a.:

„Zur Vermeidung eines Vertrauensverlustes bei den Verkehrsteilnehmern sowie zur Förderung der Einsicht in die Objektivität von Überwachungsmaßnahmen ist die Auswahl der Kontrollorte einer kritischen Würdigung zu unterziehen."

Geschwindigkeitsüberwachungen sollen insbesondere dazu dienen, die Verkehrsteilnehmer dazu anzuhalten, die zulässigen Geschwindigkeiten einzuhalten.

Dies geschieht zweifellos nicht, indem auf einer derart ausgebauten Strecke bei Verkehrsteilnehmern der Eindruck erweckt wird, schneller fahren zu dürfen, gegenteilige einfach zu realisierende Hinweise fehlen, sondern stattdessen abkassiert wird.

Wegen des erheblichen finanziellen Erfolges des in Richtung Stadtzentrum aufgebauten Blitzers hat man nun auch in stadtauswärtiger Richtung einen solchen "Starenkasten" aufgebaut. Die finanziellen Einnahmen der Kommune müssen beträchtlich sein. Für die Verkehrssicherheit bringen diese Blitzer rein gar nichts.

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